Die Bereitstellung von Informationen über Reifen ist eine Erfüllung der in den gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Informationspflicht, die den Käufern jedoch nicht die Möglichkeit gibt, einen bestimmten Reifen für das bestellte Fahrzeug auszuwählen.
Die spezifischen Reifen, mit denen das Fahrzeug ausgestattet wird, werden vom Hersteller im Hinblick auf die aktuelle Lieferung durch die Reifenhersteller zum Zeitpunkt der Herstellung des Fahrzeugs festgelegt.